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Mein Tier ist gestorben: Welche Möglichkeiten habe ich in der Schweiz?

Der Tod eines geliebten Tieres ist ein schwerer Moment. Für viele Menschen sind Tiere Familienmitglieder, treue Begleiter und Seelengefährten. Wenn sie gehen, bleibt oft nicht nur tiefe Trauer zurück, sondern auch die Frage: Was soll und darf ich jetzt tun?



Vielleicht möchtest du dein Tier kremieren lassen, im Garten begraben oder einen Ort haben, den du jederzeit besuchen kannst. Doch was ist in der Schweiz überhaupt erlaubt?


Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du nach dem Tod deines Tieres hast und welche gesetzlichen Vorgaben dabei zu beachten sind.

 

Tierkremation

Eine Tierkremation ist für viele Tierhalterinnen und Tierhalter eine würdevolle Art des Abschieds. In einem Tierkrematorium kannst du zwischen einer Einzel- und einer Sammelkremation wählen.

Bei einer Einzelkremation wird dein Tier separat kremiert. Die Asche erhältst du anschliessend zurück. Du kannst sie zuhause in einer Urne aufbewahren, auf einem Tierfriedhof beisetzen oder an einem Ort verstreuen, der für dich und dein Tier eine besondere Bedeutung hatte.

Bei einer Sammelkremation wird dein Tier gemeinsam mit anderen Tieren kremiert. Eine Rückführung der Asche ist in diesem Fall nicht möglich.


Darf ich die Asche meines Tieres verstreuen?

Ja. In der Schweiz ist das Verstreuen der Asche eines Haustieres grundsätzlich erlaubt. Da Tierasche biologisch unbedenklich ist und es kein ausdrückliches gesetzliches Verbot gibt, kannst du selbst entscheiden, wo dein Tier seine letzte Ruhe finden soll.

Allerdings gibt es dabei ein paar allgemeine Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten. Mehr dazu findest du auf unserer Website.


Bestattung auf dem eigenen Grundstück

Manche Menschen möchten ihr Tier ganz in ihrer Nähe wissen. Das ist in der Schweiz grundsätzlich möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Kleine Heimtiere bis zu einem Körpergewicht von 10 kg dürfen auf dem eigenen Grundstück begraben werden, sofern sich dieses nicht in einer Gewässerschutzzone befindet. Ausserdem muss das Tier mit mindestens 1,2 Metern Erde bedeckt sein und genügend Abstand zu Quellen, Grundwasser und Trinkwasser eingehalten werden.

Nicht erlaubt ist das Vergraben im Wald oder auf öffentlichem Grund.

Wohnst du zur Miete, solltest du ausserdem beachten, dass eine Bestattung im Garten nur mit Zustimmung der Eigentümerschaft möglich ist.

 

Bestattung auf einem Tierfriedhof

Ein Tierfriedhof bietet einen festen Ort der Erinnerung und des Abschieds. Viele Menschen schätzen es, ihr Tier an einem Ort besuchen zu können, der speziell dafür geschaffen wurde.

Je nach Tierfriedhof sind Erd- oder Urnenbestattungen möglich. Oft können Grabsteine, Gedenktafeln oder persönliche Erinnerungsorte gestaltet werden. Das Angebot unterscheidet sich je nach Friedhof.

 

Tierkörpersammelstelle

Wenn du keine Kremation oder Bestattung wünschst und dein Tier nach dem Tod beim Tierarzt lässt, wird es in der Regel einer Tierkörpersammelstelle übergeben.

Dort werden die Tierkörper in einer spezialisierten Verwertungsanlage verarbeitet. Dabei entstehen unter anderem Tiermehl und Fett, die beispielsweise als Brennstoff oder für industrielle Zwecke genutzt werden.

Du kannst dein verstorbenes Haustier in der Regel auch selbst bei der kommunalen Tierkörpersammelstelle abgeben. Je nach Gemeinde ist dies kostenlos oder mit einer geringen Gebühr verbunden.

 


Welche Möglichkeit ist die richtige?

Es gibt kein Richtig oder Falsch. Manche Menschen möchten die Asche ihres Tieres zuhause behalten, andere wünschen sich einen Ort zum Besuchen oder entscheiden sich bewusst für eine schlichte Verabschiedung über die Tierkörpersammelstelle.

Wichtig ist, dass du den Weg wählst, der sich für dich richtig anfühlt und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Jeder Abschied ist so individuell wie die Verbindung zu unserem Tier.

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