
Der Abschied von einem Tier ist emotional – und doch fordern medizinische, rechtliche
und organisatorische Fragen einen kühlen Kopf.
Wir haben für dich die wichtigsten Fakten und gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz zusammengetragen. Wir möchten dir helfen, in dieser belastenden Zeit die nötige Sicherheit zu gewinnen, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: einen würdevollen Abschied.
Die medikamentöse Euthanasie (Einschläfern) bei Tieren ist ein kontrollierter, in der Regel zweistufiger Prozess, der darauf ausgelegt ist, dem Tier Schmerzen und Angst zu ersparen und einen ruhigen, würdevollen Übergang zu ermöglichen. Sie wird in Betracht gezogen, wenn ein Tier unheilbar krank ist oder stark leidet.
Ablauf & Zwei-Stufen-Methode
Der heutige Standard besteht aus zwei Schritten, die darauf ausgelegt sind, dem Tier eine möglichst schmerzfreie und stressfreie Erfahrung zu ermöglichen:
Stufe 1: Tiefschlaf/Narkose (Sedierung)
Das Tier erhält ein Beruhigungs- oder Narkosemittel, meist als Injektion in einen Muskel oder in eine Vene. Ziel ist es, das Bewusstsein auszuschalten, das Schmerzempfinden zu unterdrücken und das Tier in einen tiefen, schmerzlosen Schlaf zu versetzen. Die Wirkung tritt in der Regel innerhalb weniger Minuten ein.
Stufe 2: Das eigentliche Euthanasiemittel
Erst wenn das Tier tief schläft und nichts mehr wahrnimmt, verabreicht die Tierärztin oder der Tierarzt das eigentliche Euthanasiemittel, in der Regel intravenös. Dieses führt zu einem schnellen Atem- und Herzstillstand, während das Tier bereits bewusstlos ist.
Die Euthanasie darf ausschliesslich von einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführt werden. Die dafür eingesetzten Medikamente unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. Eine unsachgemässe Durchführung kann für das Tier mit erheblichem Leiden verbunden sein und gegen das Tierschutzgesetz verstossen.
Nach dem Tod
Es können unwillkürliche Muskelzuckungen oder einzelne Atembewegungen auftreten, und die Augen können offen bleiben. Dabei handelt es sich um normale körperliche Reaktionen nach dem Tod und nicht um Anzeichen von Bewusstsein oder Leben.
Die medikamentöse Euthanasie
Rechtliche Gesetzesartikel
Vorschriften zur Entsorgung von Tierkadavern
in der Schweiz
Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP)
Regelt die Entsorgung von Tierkadavern
Wenn das Tier krank war / Gesetz zur Bekämpfung von Tierkrankheiten und Seuchen
Tierseuchengesetz (TSG, SR 916.40)
Regelt Massnahmen bei Krankheiten
inkl. Tötung und Entsorgung infizierter Tiere
Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401)
Konkrete Vorschriften bei Seuchen
Verschärfte Regeln bei Ausbrüchen
Gesetz zum Schutz von Umwelt, Boden und Wasser
Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01)
Verbietet Umweltverschmutzung
Relevant z. B. für: Vergraben im Garten / Entsorgung in der Natur
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA, SR 814.600)
Regeln für den Umgang und die Entsorgung von Abfällen
Regelt allgemeine Abfallströme
Tierkörper fallen teils unter spezielle Kategorien

Gesetzliche Meldepflicht bei Tod des Tieres
In der Schweiz unterliegt der Tod bestimmter Tierarten einer gesetzlichen Meldepflicht, um die nationalen Datenbanken aktuell zu halten. Diese Übersicht zeigt dir, welche Schritte bei welcher Tierart notwendig sind und welche Fristen du dabei beachten musst.
Tiertrauer im Arbeitsrecht
Rechtlich ist die Situation in der Schweiz leider so, dass Tiere im Arbeitsrecht nicht explizit als Grund für eine "bezahlte Kurzabsenz" (wie bei einem Todesfall in der Familie) aufgeführt sind. Man muss hier über die Generalklausel gehen.
Der Gesetzesartikel
Art. 329 Abs. 3 OR (Obligationenrecht)
Inhalt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die "üblichen freien Stunden und Tage" gewähren. Eine Euthanasie kann als "unaufschiebbare persönliche Angelegenheiten" gelten. Die Entscheidung liegt aber beim Arbeitgeber / Reglement.
Expertise von "Tier im Recht" (TIR)
Mein Haustier ist krank - darf ich im Job fehlen?
Dies ist ein Artikel der Stiftung TIR, der die rechtliche Grauzone sehr gut beleuchtet.
Leitfaden Meldung an Arbeitgeber
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Weitere nützliche Links
Die häufigsten Fragen und ganz konkrete Antworten für den Alltag haben wir übersichtlich in unseren FAQs für dich zusammengefasst.
Stiftung für das Tier im Recht (TIR): https://www.tierimrecht.org/de/recht/
